_ gehört worden zu sein. Aber vielleicht habe er das verletzte Opfer gehört, das von der Täterschaft in den Wald gebracht oder begleitet worden sei. Das Argument, der Blutspurensuchhund habe den Fundort als Tatort identifiziert, spreche nicht gegen die Theorie einer anderen Täterschaft, zumal dieser nur das Gebiet um das Versteck abgesucht habe, womit überhaupt nicht eindeutig sei, dass der Leichenfundort gleichzeitig der Tatort sei. Die Möglichkeit, das Opfer sei nicht erst beim Versteck ruhiggestellt worden, werde ausser Acht gelassen, weil sie nicht ins gewünschte Bild passe (vgl. pag.