92 Mann bei der Kita herumgeschlichen. Die Vorinstanz habe diese Feststellung als unbeachtlich bewertet und gesagt, es könne keine männliche Täterschaft gewesen sein, weil die Beschuldigte vom Zeugen gesehen worden sei. Das Einzige, das gegen diese Theorie des Versterbens spreche, sei die Wahrnehmung des Zeugen. Es baue alles auf seinen Schilderungen auf. Ein weiteres grosses Fragezeichen seien die Wahrnehmungen von BA.________. Gemäss Vorinstanz sei das Opfer zu weit weg im Wald verstorben, um von BA.________ gehört worden zu sein.