_ ernsthaft abgeklärt. Wenn vorgebracht werde, es gebe keinen Dritttäter, sei dies nicht nur falsch, sondern sogar selbstverschuldet, zumal die Polizei nicht umfassend und breit ermittelt habe. Im Zusammenhang mit dem Waldversteck machte die Verteidigung weitere Ausführungen zu einer möglichen Dritttäterschaft, welche teilweise bereits in E. II.10.5.2 hiervor dargelegt wurden. Zusätzlich brachte die Verteidigung unter diesem Titel insbesondere vor, auf dem Waldweg im Bereich des Trampelpfades habe sich eine Hygienemaske befunden, an welcher männliche DNA festgestellt worden sei.