Deswegen sei die Beschuldigte auch gerne dort gewesen. Es stelle sich die Frage, wieso jemandem, der sich nachweislich nicht an die Corona-Regeln gehalten habe, einfach so geglaubt werde, dass er sich dann in Quarantäne befunden habe. Nachdem die Beschuldigte BF.________ bei Z.________ verpetzt habe, sei der Haussegen gemäss AV.________ schief gehangen. AV.________ habe weiter ausgesagt, er und die meisten anderen hätten sich von BF.________ distanziert. BF.________ habe allen Grund gehabt, auf die Beschuldigte sauer zu sein. Die Polizei habe einzig die Alibis der Beschuldigten und von Z.________ sowie halbwegs dasjenige von W.________ ernsthaft abgeklärt.