91 dies sofort Z.________ gesagt habe, habe er der Beschuldigten geschrieben, «tauche hier nie wieder auf, du bist für mich gestorben». Diese Nachricht finde sich in keinem Berichtsrapport. Gemäss Auskunft seines Arbeitgebers sei BF.________ während dieser Zeit in Quarantäne gewesen sei. Es sei aktenkundig, dass er während der Corona-Zeit regelmässig Gastgeber von Partys gewesen sei. Deswegen sei die Beschuldigte auch gerne dort gewesen.