Zu den Medien habe er gesagt, er habe sich †C.________ nahe fühlen wollen und sei unzählige Male zur Gedenkstätte und zum mutmasslichen Tatort im Wald gegangen. Es wäre geboten gewesen, sein Alibi abzuklären und zu überprüfen, ob sich sein Mobiltelefon bei den Antennen im Versteck eingeloggt habe. Das gleiche gelte für BF.________, den Freund von Z.________. Nachdem die Beschuldigte von diesem angebaggert worden sei und