in den Wald ging und sie dort alleine zurückliess. Dass ausgerechnet in dieser Zeit eine Person gerade zu dem Ort im Wald gegangen wäre und C.________ (mit was für einem Motiv?) umgebracht hätte erscheint unwahrscheinlich. Für ein solches Verhalten der Beschuldigten und ein anschliessendes Lügen diesbezüglich ist kein Grund ersichtlich. Diese Hypothese erscheint rein theoretisch und vermag beim Gericht keine ernsthaften Zweifel zu wecken.