Auch die Staatsanwaltschaft führte aus, es könnte theoretisch Zufall gewesen sein. Allein der Umstand, dass der Artikel – wie von der Staatsanwaltschaft weiter ausgeführt – auch zur Tat passen könnte, lässt nach Ansicht der Kammer nicht den Schluss zu, der Zeitungsartikel stelle ein Indiz für die Täterschaft der Beschuldigten dar. Entsprechend misst die Kammer dem Zeitungsartikel keine massgebliche Bedeutung zu. 10.15 Zur Frage nach einer möglichen Dritttäterschaft 10.15.1 Erwägungen der Vorinstanz Unter dem Titel «Mögliche alternative Personen» erwog die Vorinstanz was folgt (pag.