_ erscheint ohne Weiteres nachvollziehbar und glaubhaft. Die Kammer geht deshalb davon aus, dass der entsprechende Artikel tatsächlich per Zufall in die Wohnung der Beschuldigten gelangt ist. Sodann stellt sich die Frage, weshalb der Artikel im Badezimmer herumlag und nicht im Altpapier entsorgt wurde. Angesichts der generellen Unordnung in der Wohnung der Beschuldigten (vgl. pag. 1975 ff.) erscheint es als durchaus denkbar, dass sich der Artikel ohne weitere Bedeutung resp. ohne bewusste Kenntnisnahme der Beschuldigten im Badezimmer befand. Auch die Staatsanwaltschaft führte aus, es könnte theoretisch Zufall gewesen sein.