89 10.14.2 Würdigung der Kammer Anlässlich der Einvernahme vom 8. März 2022 führte die Beschuldigte aus, den Zeitungsartikel über den emotionalen Umgang mit Hinterbliebenen von verstorbenen Kindern, der sich in ihrem Badezimmer befunden hatte, nicht zur Kenntnis genommen zu haben. AJ.________, die Gotte ihrer Tochter, habe mit Zeitungsartikeln einen Adventskalender gestopft, und diese Artikel seien nachher herumgelegen (pag. 1356 f. Z. 929 ff.).