Allenfalls könnte das von †C.________ am Nachmittag des 1. Februars 2022 gegenüber einer Lehrperson erwähnte Schlimme mit ihrem Versterben wenige Stunden später in einem Zusammenhang stehen. Diesbezüglich ist aber keine konkrete Verbindung zur Beschuldigten ersichtlich, weshalb diese Möglichkeit ebenfalls nicht auf die Beschuldigte als Täterin hinweist. 10.14 Zum Zeitungsartikel 10.14.1 Erwägungen der Vorinstanz und Vorbringen der Parteien