Es besteht zwar durchaus eine gewisse Unklarheit darüber, wie und wo diese frühere Kopfverletzung entstanden ist und wie das Opfer die Beschuldigte darüber in Kenntnis gesetzt hat. Nach Ansicht der Kammer liegen indes keine konkreten Hinweise auf eine Verbindung zwischen dieser Verletzung und der vom Opfer erwähnten schlimmen Sache vor. Überdies ereignete sich die frühere Kopfverletzung