Auf Vorhalt, wonach sie anlässlich ihrer ersten Einvernahme angegeben habe, ihre Tochter habe einen Purzelbaum über eine Treppe gemacht, erklärte die Beschuldigte, zuerst habe ihre Tochter ihr erzählt, sie sei mit dem Kopf auf einen Stein gestürzt. Als sie (die Beschuldigte) gefragt habe, wo denn dort ein Stein sei, weil es nur Rasen habe, habe †C.________ gesagt, es sei vielleicht auch die Treppenstufe gewesen. Sie habe nicht gross weiter gefragt (pag. 1353 f. Z. 820 ff.). Es besteht zwar durchaus eine gewisse Unklarheit darüber, wie und wo diese frühere Kopfverletzung entstanden ist und wie das Opfer die Beschuldigte darüber in Kenntnis gesetzt hat.