1260 Z. 130 ff.). Am 8. März 2022 führte die Beschuldigte aus, ihre Tochter sei auf dem Nachhauseweg von S.________ gestürzt und weinend nachhause gekommen. Sie selbst habe noch den Verdacht auf eine Hirnerschütterung gehabt. †C.________ habe gesagt, sie sei fest gestürzt, und sie habe Bauch- sowie Kopfschmerzen gehabt. Wäre es schlimmer geworden, wären sie zum Arzt gegangen (pag. 1353 Z. 813 ff.). Auf Vorhalt, wonach sie anlässlich ihrer ersten Einvernahme angegeben habe, ihre Tochter habe einen Purzelbaum über eine Treppe gemacht, erklärte die Beschuldigte, zuerst habe ihre Tochter ihr erzählt, sie sei mit dem Kopf auf einen Stein gestürzt.