Wie sich dem Protokoll der ersten Einvernahme der Beschuldigten entnehmen lässt, gab die Beschuldigte kurz vor der Einvernahme im Gespräch an, ihre Tochter habe bereits eine Kopfverletzung gehabt. Auf Aufforderung, diese Kopfverletzung zu beschreiben, erklärte die Beschuldigte, ihre Tochter sei am 26. Januar 2022 weinend von ihrem Kollegen S.________ nachhause gekommen und habe gesagt, sie habe einen Purzelbaum über eine Treppe gemacht. Sie habe ihre Tochter am nächsten Tag von der Schule abgemeldet, um zu beobachten, ob allenfalls eine Gehirnerschütterung oder dergleichen vorliege. Es sei jedoch alles unauffällig gewesen (pag. 1260 Z. 130 ff.).