Zudem habe †C.________ nach ihrer Rückkehr in die Schule der Lehrerin gesagt, es sei etwas Schlimmes passiert, das sie nur ihrer Grossmutter erzählen könne. Die Lehrerin habe das Gefühl gehabt, dies hänge nicht mit einem Vorfall in der Schule zusammen. Gemäss AY.________, einem Mädchen aus dem Quartier, sei †C.________ in der Zeit vor ihrem Tod trauriger gewesen. Es stehe der Verdacht im Raum, die Beschuldigte könnte bereits am 26. Januar 2022 versucht haben, ihre Tochter mit einem Stein zu verletzen oder sogar zu töten (vgl. pag. 4086). 10.13.3 Würdigung der Kammer