In dieses Bild passe auch, dass sie ihrer Lehrerin gesagt haben soll, es sei etwas Schlimmes passiert. Die Vorinstanz habe aktenwidrig behauptet, die Lehrerin habe gesagt, es sei «zu Hause» etwas Schlimmes geschehen (vgl. pag. 4086). Im Zusammenhang mit der Frage nach der Planung der Tat führte die Generalstaatsanwaltschaft unter anderem aus, gemäss der Beschuldigten habe sich das Opfer die ältere Kopfverletzung am 26. Januar 2022 zugezogen. Dies passe zur Einschätzung des IRM und zur gleichentags verschickten WhatsApp-Nachricht an die Lehrerin des Opfers.