Auch wenn die Erklärungen der Beschuldigten aus Sicht der Kammer nicht gänzlich nachvollzogen werden können, erscheint es dennoch denkbar, dass es ihr bei der Google-Suche vom 28. Januar 2022 tatsächlich darum ging, die Zeit des Eindunkelns zu erfahren, um ihrer Tochter sagen zu können, wann diese in den folgenden Tagen nachhause kommen müsse. Ein Zusammenhang mit der vorliegend zu beurteilenden Tat ist zwar auch möglich, liegt aber nicht ohne Weiteres auf der Hand, zumal die Beschuldigte und ihre Tochter die Wohnung – ausgehend von der Sichtung des Zeugen sowie der Inaktivität des Mobiltelefons der Beschuldigten –