1368 Z. 131). Auch wenn die Erklärungen der Beschuldigten aus Sicht der Kammer nicht gänzlich nachvollzogen werden können, erscheint es dennoch denkbar, dass es ihr bei der Google-Suche vom 28. Januar 2022 tatsächlich darum ging, die Zeit des Eindunkelns zu erfahren, um ihrer Tochter sagen zu können, wann diese in den folgenden Tagen nachhause kommen müsse.