Sie habe ihrer Tochter einfach sagen können wollen, wann es dunkel werde; wenn es später dunkel geworden sei, habe ihre Tochter auch länger draussen bleiben dürfen (pag. 1350 Z. 673 ff.). Auf Nachfrage wiederholte die Beschuldigte am 31. Mai 2022, sie habe diesen Suchbegriff mehrmals eingegeben, da es je nach Jahreszeit unterschiedlich gewesen sei. Da ihre Tochter jeweils habe zuhause sein müssen, wenn es dunkel geworden sei, habe sie nach dem Begriff gesucht (pag. 1367 Z. 72 ff.). Auf Frage, ob sie sich nicht selbst darauf