Zudem sei es um 20:05 Uhr offensichtlich dunkel gewesen und ein Blick nach draussen hätte gereicht, um an diesem Abend die Sterne anschauen zu gehen. Die Beschuldigte selbst habe die Suche im Übrigen nie mit dem Sterneschauen in Verbindung gebracht. Es mache vielmehr Sinn, dass die Beschuldigte vier Tage vor der Tat gegoogelt habe, wann es dunkel werde, damit sie gewusst habe, wann sie am 1. Februar 2022 in der Dämmerung aufbrechen müsse, sodass es zeitlich reiche, um in den Wald zu gehen, ihre Tochter zu töten, und nach Sonnenuntergang um 17:33 Uhr bei der Mutter von Q.