Wenn aber der Zeitpunkt der Suche und das Aussageverhalten der Beschuldigten angeschaut werden, sei dies sehr verdächtig. Die Suche sei am 28. Januar 2022 um 20:05 Uhr und somit nur vier Tage vor der Tat erfolgt. Die Aussage der Beschuldigten, sie habe mehrfach gegoogelt, wann es dunkel werde, sei falsch. Es stelle sich die Frage, weshalb sie bei solch einer banalen Sache lügen würde, hätte sie nichts zu verheimlichen. Im Zeitpunkt der Suche sei es seit Stunden dunkel und das Opfer sicherlich zuhause gewesen.