Die Beschuldigte habe regelmässig, insgesamt 88-mal, das Wetter gegoogelt. Bei einer derartigen Suche erscheine jeweils ein Hinweis, wann die Sonne auf- und untergehe. Aus den Chats und verschiedenen Aussagen gehe hervor, dass die Beschuldigte und ihre Tochter regelmässig abgemacht hätten, †C.________ müsse nachhause kommen, wenn