Dies spricht zumindest nicht gegen die Täterschaft der Beschuldigten. 10.12 Zur Google-Suche 10.12.1 Erwägungen der Vorinstanz und oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Vorinstanz äusserte sich im Rahmen ihrer Beweiswürdigung nicht dazu, wie die Google-Suche der Beschuldigten vom 28. Januar 2022 betreffend die Frage, «wann wird es dunkel» zu würdigen sei (vgl. pag. 3530 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung brachte die Verteidigung vor, dieses Scheinindiz sei sogar der Vorinstanz zu weit hergeholt gewesen. Die Beschuldigte habe regelmässig, insgesamt 88-mal, das Wetter gegoogelt.