83 Die Kammer kann sich der Einschätzung der Staatsanwaltschaft anschliessen, wonach die Aussagen von AV.________ als ausführlich, differenziert und glaubhaft erscheinen und er der Beschuldigten gegenüber durchaus gut gesinnt ist (vgl. pag. 3343). Wie die Verteidigung oberinstanzlich dargelegt hat, versuchte die Beschuldigte an ebendiesem Abend, ihre Tochter kurzfristig ihren Eltern abzugeben, damit sie mit Kollegen in den Ausgang gehen konnte, was auch †C.________ mitbekommen habe. Dies fügt sich stimmig in die Schilderungen von AV.