1734 ff.). Die Beschuldigte befand sich im Januar 2022 entsprechend in einer sehr schwierigen Situation, was auch AV.________ anlässlich seiner Einvernahme vom 3. Februar 2022 so feststellte (vgl. pag. 1885 Z. 226 f.). Das von AV.________ weiter geschilderte Gespräch mit †C.________ vom 7. Januar 2022 zeigt sodann, dass †C.________ der Zustand ihrer Mutter ebenfalls nicht verborgen blieb. Demnach teilte sie ihm mit, Mama sei nicht mehr dieselbe und es gehe ihr wirklich nicht gut, sie (†C.________) habe das Gefühl, sie sei «für Mama ein Hindernis» und «Mama habe sie gar nicht mehr so gerne» (pag. 1883 Z. 128 ff.).