2526 ff.). Ende 2021 kam es alsdann zur Trennung zwischen ihr und ihrem damaligen Partner, W.________, welche für die Beschuldigte völlig überraschend und aus «heiterem Himmel» erfolgt sei (pag. 2812). In der Folge wurde die Beschuldigte vom 1. bis 16. Januar 2022 erneut krankgeschrieben (pag. 2435). Gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten litt die Beschuldigte ab dem Jahreswechsel 2021/2022 bis ca. Mitte Januar 2022 an einer Anpassungsstörung als Reaktion auf das Trennungserlebnis, wobei dieser vorübergehende, leicht depressive Zustand spätestens am 1. Februar 2022 abgeklungen gewesen sei (pag.