2853). Während die allgemeinen Kriterien für das Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung nicht erfüllt seien, imponieren bei der Beschuldigten einige Verhaltensweisen, die typischerweise mit einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung in Zusammenhang gebracht werden. Dies sei eine Persönlichkeitsstörung, die mit einer deutlichen Tendenz, Impulse ohne Berücksichtigung von Konsequenzen auszuagieren, und mit unvorhersehbarer und launenhafter Stimmung einhergehe, bei der eine Neigung zu emotionalen Ausbrüchen bestehe, und für die auch übertriebene Bemühungen, das Verlassen werden zu vermeiden, beschrieben seien (pag.