Weiter weise die Beschuldigte Auffälligkeiten im Bereich der Gestaltung partnerschaftlicher Beziehungen und der Bedürfnisbefriedigung auf. Ihr Verhalten scheine in einigen Lebensbereichen primär von der Befriedigung ihrer unmittelbaren Bedürfnisse geleitet zu sein, ohne Rücksicht auf längerfristige Folgen und mit nicht immer konsequenter Verantwortungsübernahme für sich selbst und andere, wie beispielsweise bei der Aufsichtsregelung über ihre Tochter an Nachmittagen oder bei Übernachtungen im Kollegenkreis (pag. 2853).