Trotzdem sei die Beschuldigte als offen, kommunikativ und liebevoll im Umgang mit ihrer Tochter beschrieben worden und habe auch Interesse an deren schulischen Aktivitäten gezeigt. Die fehlende Unterstützung durch einen Partner habe die Organisation der Kinderbetreuung indes verkompliziert, wobei das geringe Einkommen der Beschuldigten zu einer Abhängigkeit von den Eltern geführt habe, was für die Beschuldigte zwar bequem, aber nicht immer unproblematisch gewesen sei (pag. 2849 ff.). Weiter weise die Beschuldigte Auffälligkeiten im Bereich der Gestaltung partnerschaftlicher Beziehungen und der Bedürfnisbefriedigung auf.