ern und Ausgehen habe. Die bereits herausfordernde Situation der Beschuldigten 82 dürfte durch den Umstand, dass ihre Tochter ein aktives und nicht ganz einfaches bzw. schwieriges Kind gewesen sei, weiter verkompliziert worden sein. Trotzdem sei die Beschuldigte als offen, kommunikativ und liebevoll im Umgang mit ihrer Tochter beschrieben worden und habe auch Interesse an deren schulischen Aktivitäten gezeigt.