Dennoch gibt es gewisse Umstände, die nachfolgend zu berücksichtigen sind: Gemäss psychiatrisch-forensischem Gutachten vom 21. April 2023 weist die Beschuldigte unreife, egozentrische und histrionische Wesenszüge auf, welche ihre Lebensbewältigung erschweren. Sie sei hin- und hergerissen zwischen der Erwartung, auch als Alleinerziehende eine gute Mutter zu sein, die es vermöge, Stabilität in Erziehung und Ordnung in ihrer Familie und im Haushalt zu schaffen, den gegebenen beruflichen Anforderungen zu genügen sowie valable Partnerin in einem Party-Umfeld zu sein, wobei sie gleichzeitig den Wunsch nach Abwechslung, Fei-