Zudem habe sie allein in den Ausgang gehen und †C.________ den Grosseltern abgeben können, dies sei auch im Januar möglich gewesen. Am 30. Januar 2022 habe sie noch einen Termin beim Coiffeur abgemacht. Dies sei kein Zeichen von Überforderung, sondern sie habe eine gemeinsame Zukunft geplant (vgl. pag. 4086). 10.11.3 Würdigung der Kammer Die Beschuldigte wird von diversen Personen als sehr liebevolle, engagierte und fürsorgliche Mutter beschrieben. Dass sie alleinerziehend war, spielt für die Frage nach ihrer Täterschaft ebenso wenig eine Rolle wie ihre grundsätzliche Lebensführung.