Im Zusammenhang mit der Frage nach dem Motiv führte die Verteidigung mit Blick auf die hiervor zitierten Erwägungen der Vorinstanz unter anderem aus, es stimme, dass die Beschuldigte in dieser Woche Überzeit kompensiert habe und die depressive Episode abgeklungen gewesen sei. Die Beschuldigte habe in dieser Kompensationswoche einfach weniger gemacht als gewollt. Trägheit und Bequemlichkeit seien ebenso wenig ein Indiz wie eine nicht aufgeräumte Küche. Am 1. Februar 2022 sei sie nachweislich mit der Nichte in der Stadt gewesen. Dies hätte sie nicht gemacht, wäre sie mit ihrer Situation überfordert gewesen.