81 Hindernis gefühlt habe, sondern, ob die Beschuldigte ihre Tochter als Hindernis gesehen habe. Und zwar als ein Hindernis, das aus dem Weg habe geräumt werden müssen. Für diese These gebe es auch mit den Aussagen von AV.________ keine Anhaltspunkte. Im Zusammenhang mit der Frage nach dem Motiv führte die Verteidigung mit Blick auf die hiervor zitierten Erwägungen der Vorinstanz unter anderem aus, es stimme, dass die Beschuldigte in dieser Woche Überzeit kompensiert habe und die depressive Episode abgeklungen gewesen sei.