An dem Abend, als †C.________ AV.________ erzählt haben soll, sie komme sich überflüssig und als Hindernis vor, habe sich folgende Situation ereignet: Die Beschuldigte und ihre Tochter seien mit weiteren Personen in AW.________ (Ortschaft) gewesen, ihnen habe es dort gefallen, aber die anderen Gäste und der Gastgeber hätten noch in den Ausgang gewollt. †C.________ habe natürlich nicht mitgehen dürfen, aber allein in AW.________ habe sie auch nicht bleiben können. Die Beschuldigte habe ihre Mutter gefragt, ob sie †C.________ vorbeibringen könne, damit sie noch etwas bleiben bzw. mitgehen könne.