Bei der Beschuldigten sei ab dem Jahreswechsel 2021/2022 bis ca. Januar 2022 eine Anpassungsstörung auf das Trennungserlebnis mit W.________ diagnostiziert worden. Es sei zu berücksichtigen, dass †C.________ zu diesem Zeitpunkt eine depressive Mutter gehabt habe. Als AV.________ mit †C.________ gesprochen haben will, sei diese nicht viel bei der Beschuldigten gewesen. Die Beschuldigte habe keine Zeit für ihre Tochter gehabt, sondern Zeit für sich selbst gebraucht, um gesund zu werden. Auch dieser Umstand sei zu berücksichtigen. An dem Abend, als †C.__