Vor seiner Einvernahme sei er regelrecht eingestimmt worden, man habe ihm die Hexengeschichte eines Kameraden des Opfers erzählt und ihn fälschlicherweise im Glauben gelassen, diese Geschichte sei brandaktuell. Im vorinstanzlichen Urteil suche man vergebens nach einer Aussagenwürdigung oder einer kritischen Auseinandersetzung mit den Aussagen von AV.________. Die Chatnachrichten sowie seine Aussagen seien im Kontext des Gesundheitszustands der Beschuldigten zu würdigen. Bei der Beschuldigten sei ab dem Jahreswechsel 2021/2022 bis ca. Januar 2022 eine Anpassungsstörung auf das Trennungserlebnis mit W._____