Die Beschuldigte hat hohe Ansprüche an sich und ihre Leistungen als Mutter. Diesen wurde sie jedoch nicht gerecht. Wie den Akten entnommen werden kann, war C.________ sehr viel auf sich selber gestellt, war häufig stundenlang im Quartier alleine unterwegs und verbrachte auch viel Zeit bei den Eltern der Beschuldigten. Die Beschuldigte gab gegenüber AJ.________ wahrheitswidrig an, sie sei mit C.________ fast täglich bei der «Hüttli» im Wald gewesen (Einvernahme AJ.________, Bd. 5, pag. 1635, Z. 72 f.). Obwohl sie Zeit gehabt hätte, war sie nur einmal dort.