Die widersprüchlichen Aussagen der Beschuldigten zur Frage, weshalb sie R.________ angerufen habe, seien weitere Unstimmigkeiten, die an den Aussagen der Beschuldigten zweifeln liessen (pag. 3340). 10.10.2 Würdigung der Kammer Nachdem die Beschuldigte ihr Mobiltelefon am 1. Februar 2022 von 16:43 Uhr bis 17:40 Uhr nicht bedient hatte, kam es von 17:40:51 Uhr bis 17:40:56 Uhr während fünf Sekunden zu einer Aktivierung des Mobiltelefons mittels der Funktion «lift to wake». Anschliessend bediente die Beschuldigte das Mobiltelefon erneut von 17:42:29 Uhr bis 17:43:50 Uhr (pag.