10.10 Zur Nachricht der Beschuldigten an ihre Mutter betreffend vergessenem Karateunterricht 10.10.1 Erwägungen der Vorinstanz und oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Unter dem Titel «Fundort» führte die Vorinstanz aus, es sei kein Zufall, dass die Beschuldigte ausgerechnet am Tag des Versterbens des Opfers das Karate- Probetraining ihrer Tochter vergessen haben wolle. Um 17:43:49 Uhr schreibe sie ihrer Mutter wie aus dem Nichts, dass sie das Training vergessen habe und ihre Tochter nun halt bei R.________ bleibe, bis sie sie abholen müsse (pag. 3548, S. 50 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung).