Nach Ansicht der Kammer kommt der konkreten Anzahl Besuche der Beschuldigten und ihrer Tochter im Waldversteck für sich genommen zwar keine erhebliche Bedeutung zu. Ein oder zwei (sehr) kurze Besuche nach dem Erstellen des Waldverstecks sind jedoch etwas ganz anderes als «oft», «immer wieder», «drei-, vier- oder fünfmal», «sechsmal», «fast jeden Tag» für jeweils «vielleicht etwa eine Stunde». Soweit die Beschuldigte oberinstanzlich geltend machte, sich jeweils unter Druck gesetzt gefühlt zu haben, eine Zahl zu nennen, weil die Polizei es nicht gelten lasse, wenn man sage, «ich weiss es nicht genau» (pag. 4058 Z. 18 f.;