1375 Z. 451 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft meinte die Beschuldigte am 21. September 2023 auf Vorhalt der Standortauswertung ihres Mobiltelefons, sie könne sich dies nicht erklären, «C.________ und ich waren oft dort» (pag. 1392.7 Z. 227 ff.). Sodann führte die Beschuldigte vor der Vorinstanz aus, sie wisse nicht mehr, wie oft sie beim Hüttli gewesen seien. «Vielleicht fünf oder sechsmal. Ich weiss es aber wirklich nicht mehr ganz genau» (pag. 3315 Z. 22 ff.). Auf Vorhalt ihrer gegenüber AJ.________ gemachten Aussage erklärte sie, sie habe Kompensationswoche gehabt «und wir gingen sicher fast jeden Tag hin und mussten ja alles aufbauen» (pag. 3315 Z. 26 ff.).