Z. 743 ff.). Anlässlich der Einvernahme vom 31. Mai 2022 gab die Beschuldigte zu Protokoll, sie könne nicht mehr sagen, an welchen Tagen sie beim Hüttli gewesen seien, aber es sei immer am Nachmittag gewesen. «Vielleicht so vier- oder fünfmal» (pag. 1374 Z. 433 ff.). Auf Vorhalt der Standortauswertung ihres Mobiltelefons erklärte die Beschuldigte, sie habe dies auch gesehen und wisse nicht, weshalb sich das Mobiltelefon nicht verbunden habe, vielleicht sei das GPS nicht eingeschaltet gewesen. «Aber wir waren sicher vier- oder fünfmal dort» (pag. 1375 Z. 451 ff.).