3555, S. 57 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Losgelöst von der Standortauswertung des Mobiltelefons der Beschuldigten und der Mobilfunkzellenbestimmung kann unter Berücksichtigung der jeweiligen Tagesabläufe zwischen 24. Januar 2022 und 1. Februar 2022 im Sinne eines Zwischenfazits festgehalten werden, dass die Beschuldigte und ihre Tochter wohl noch mindestens einmal, aber nur kurz, nämlich am 29. Januar 2022, sowie höchstens noch ein weiteres Mal, nämlich am 25. Januar 2022 zwischen Schulschluss und Karateprobetraining, gemeinsam im Waldversteck waren. In einem nächsten Schritt ist auf die Aussagen der Beschuldigten zur Anzahl Besuche im Waldversteck einzugehen: