4060 ff.). Zumal sich das Opfer am 26. Januar 2022 am Kopf verletzt und anschliessend bis und mit 27. Januar 2022 auskuriert hatte, konnte ein Besuch des Waldverstecks an diesen Tagen ausgeschlossen werden (pag. 4060 Z. 1 ff.). Gestützt auf die Aussagen von E.________ zum Tagesablauf des Opfers am 30. und 31. Januar 2022 fiel ein Besuch des Waldverstecks an diesen Tagen ebenfalls ausser Betracht (pag. 4062 f. Z. 33 ff.).