Anschliessend findet sich im Nachtrag ein zusammenfassender Kurzbericht des FDF in Zusammenarbeit mit dem fedpol betreffend die Erkenntnisse zur Mobilfunkzellenbestimmung (pag. 2683 ff.). Vor diesem Hintergrund sprechen die Aussagen der Beschuldigten, wonach sie denke, ihr Mobiltelefon grundsätzlich in den Wald mitgenommen zu haben (pag. 1320 Z. 775 ff.), eher dafür, dass sie zwischen dem 24. Januar 2022 und dem 1. Februar 2022 gar nie im Bereich des Waldverstecks war.