In das Hüttli und die Dekoration sei auch nicht besonders viel Zeit investiert worden. Es sei nicht plausibel, dass die Beschuldigte und ihre Tochter immer wieder hingegangen seien, um dies zu verbessern. Auf die widersprüchlichen Aussagen der Beschuldigten könne nicht abgestellt werden (pag. 4086). 10.9.3 Würdigung der Kammer Wie sich dem Berichtsrapport vom 24. Februar 2022 entnehmen lässt, hat sich das Mobiltelefon der Beschuldigten gemäss Standortauswertung einzig am 24. Januar 2022 von 17:08 Uhr bis 17:56 Uhr beim Waldversteck in verschiedenen tatortbezogenen Antennen eingeloggt (pag.