_, von der Kompensationswoche erzählt. Dieser habe sie gesagt, sie seien in den Ferien eigentlich täglich dort gewesen, die nächsten zwei Tage habe sie frei und wolle mit ihrer Tochter wieder zum Hüttli gehen. Die Beschuldigte habe somit bereits vor dem Versterben des Opfers übertrieben mit der Anzahl Besuche. Sie habe aber auch gesagt, dass sie mehr gehen wolle. Zum Zeitpunkt dieser Äusserung habe es weder eine Tat noch einen Tatverdacht gegeben. Die unterschiedliche Anzahl könne nicht derart tatverdächtig sein. Die Beschuldigte habe sich engagierter darstellen wollen, als sie es gewesen sei.