Gestützt auf diese Sichtung vom 29. Januar 2022 gebe es mehrere Erkenntnisse: Die Beschuldigte habe die Wahrheit gesagt, dass sie mehrmals beim Waldversteck gewesen seien. Weiter habe sie ihr Handy dabeigehabt, ansonsten sie kaum beim Abendessen bei ihren Eltern Emojis hätte verschicken können. Dies führe zu erheblichen Zweifeln an der Präzision der Antennenverbindungen. Hingegen treffe zu, dass die Beschuldigte bei der konkreten Anzahl Besuche unterschiedliche Angaben gemacht habe. Bei der Aussagenwürdigung sei die Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen. Die Beschuldigte habe am 31. Januar 2022 einer guten Freundin, AJ.________, von der Kompensationswoche erzählt.